In der Sterbephase von Patient:innen sollen keine medizinischen, pflegerischen und physiotherapeutischen Maßnahmen eingeleitet oder fortgesetzt werden, falls diese nicht bestmögliche Lebensqualität zum Ziel haben.

Darunter fallen therapeutische Maßnahmen wie tumorspezifische Medikamente und Maßnahmen, Beatmung, Dialyse/Hämofiltration, Intensivtherapie, die Defibrillator-/ Kardioverterfunktion implantierter Devices als auch Lagerungsmaßnahmen zur Dekubitus- oder Pneumonieprophylaxe, Messung und Dokumentation von Blutdruck, Puls, Atemfrequenz, Blutzucker, Sauerstoffsättigung und Körpertemperatur, wenn kein Nutzen im Hinblick auf Symptomlinderung besteht.

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Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) versteht sich als interprofessionelle wissenschaftliche Vereinigung aller Berufsgruppen, die mit der Betreuung schwerkranker Patient:innen mit fortgeschrittenem Leiden befasst sind. Sie unterstützt dabei Initiativen in Forschung, Fortbildung und praktischer Ausübung von Palliative Care mit dem Ziel der Stärkung der einzelnen Disziplinen und ihrer Interprofessionalität.